Klasse AM15
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder
(auch mit Beiwagen) mit einer
durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht
mehr als 45 km/h und einer
elektrischen Antriebsmaschine
oder einem Verbrennungsmotor
mit einem Hubraum von nicht
mehr als 50 ccm oder einer
maximalen Nenndauerleistung
bis zu 4 kW im Falle von
Elektromotoren.
Krafträder mit einer durch die
Bauart bestimmten Höchstge-
schwindigkeit von nicht mehr als
45 km/h und einer elektrischen
Antriebsmaschine oder einem
Verbrennungsmotor mit einem
Hubraum von nicht mehr als 50
ccm, die zusätzlich hinsichtlich
der Gebrauchsfähigkeit die
Merkmale von Fahrrädern
aufweisen (Fahrräder mit
Hilfsmotor).
Dreirädrige Kleinkrafträder und
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
jeweils mit einer durch die
Bauart bestimmten Höchstge-
schwindigkeit von nicht mehr als
45 km/h und einem Hubraum
von nicht mehr als 50 ccm im
Falle von Fremdzündungs-
motoren, einer maximalen Nutz-
leistung von nicht mehr als 4 kW
im Falle anderer Verbrennungs-
motoren oder einer maximalen
Nenndauerleistung von nicht
mehr als 4 kW im Falle von
Elektromotoren;
bei vierrädrigen Leichtkraftfahr-
zeugen darf darüber hinaus die
Leermasse nicht mehr als 350 kg
betragen, ohne Masse der
Batterien im Falle von Elektro-
fahrzeugen.
Mindestalter:
16 Jahre
Vorbesitz:
keine
Einschluss:
keine
Ausbildung:
Theorie u. Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung
prakt. Prüfung
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